Die Zweitbefundung rechne ich als privatärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität der Untersuchung.
In den meisten Fällen liegt der Gesamtbetrag zwischen 70 und 150 Euro.
Bei besonders aufwendigen Fällen kann eine abweichende Honorarvereinbarung nach §2 GOÄ notwendig sein. In jedem Fall erhalten Sie vorab eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.